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Hochwertige Werbeartikel für jeden Anlass
Hochwertige, bedruckte Werbeartikel sind Türöffner zu neuen Kunden. Gemeinsam mit Ihnen finden wir Ihren individuellen Werbeartikel, der auf Ihre Zielgruppe und Ihren Anlass abgestimmt ist. Nur, wenn der Artikel auch für Ihre Kunden von Nutzen ist, kommt dieser und damit auch Ihr Unternehmen positiv an. Diesen können Sie Ihren Kunden dann persönlich als Give-away auf einer Messe übergeben als auch per Post zukommen lassen. So nutzen Sie den Werbeartikel als einen Türöffner zu neuen Kunden. Haben Sie dann einmal die Tür geöffnet, wird sich diese so schnell nicht schließen.
Lassen Sie einen Werbeartikel auch immer mit Ihrem Firmenlogo bedrucken. Denn auf diese Weise erzeugen Sie einen hohen Wiedererkennungswert Ihres Unternehmens. Sobald Ihre personaliserten Werbegeschenke bei Ihren Kunden genutzt werden, wird Ihr Unternehmen damit in Verbindung gebracht. Nutzen Sie diese Werbewirkung, um dauerhaft bei Ihren Kunden in guter Erinnerung zu bleiben und um Ihre Geschäftsbeziehungen zu stärken. Sie geraten also nicht in Vergessenheit.
Kunden denken an Sie durch Werbeartikel
Ob als Türöffner oder kleines Dankeschön mit Überraschungseffekt – in jedem Firmenfahrzeug sollte das eine oder andere Werbepräsent deponiert sein. Wer weiß, wofür und wann man es gebrauchen kann. Eine kleine Aufmerksamkeit, bevor das Meeting und die Vertragsverhandlung startet, kann auch nicht schaden. Gerne zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten der Werbeartikel – passend für Ihren Bedarf und Ihre Kunden. Kleine Geschenke erhalten neben der Freundschaft auch die ein oder andere gute Geschäftsbeziehung.
Mitarbeiter wertschätzen
Anlässe für zwischendurch gibt es genügend, um sich bei seinen Mitarbeitern mit einer kleinen Aufmerksamkeit zu bedanken. Es muss nicht immer Weihnachten oder der Geburtstag sein. Hobbys, Kinder, Ehrenamt – ein kleines Geschenk mit Bezug zum Mitarbeiter zeigt auch Wertschätzung und Respekt. An eine Aufmerksamkeit mit eigenem Namen, daran erinnert sich jeder gerne.
Anlässe nutzen und teilhaben lassen
Das 111. Haus wurde letzte Woche fertig gestellt. Die Maschine, deren Planung fast 18 Monate und der Bau der selbigen noch mal solange dauerte und endlich läuft sie, besser noch – der Kunde ist hell auf begeistert. Bei Anlässen denken wir schnell an Geburtstage und Jubiläen. Dabei gibt es so viele Gelegenheiten auch die Kunden und Mitarbeiter an ein besonderes Ereignis teilhaben zu lassen.
Budget ist mehr als Euro
Verraten Sie uns, was Sie sich vorstellen und wir sagen Ihnen, was geht. Als Werbeartikel-Profis wissen wir, was und wie es geht und vor allem, wieviel. Mit einem genannten Budget können wir noch tiefer als Werbemittelberater in die Produktrecherche gehen. Dabei spielen neben einem genannten Betrag auch die Menge und der Einsatzzeitpunkt eine wichtige Rolle in der Budgetierung eines durchdachten Werbeartikels.
Werbeartikel je nach Zielgruppe / Branche
Ein Maschinenbauer – 30 Maschinen werden jährlich entwickelt und hergestellt. Was macht dieses Unternehmen mit 1.000 Kugelschreibern (natürlich aus Metall und sie liegen „ordentlich“ in der Hand)? Solange verteilen bis alle Mitarbeiter mindestens fünf in der Schublade liegen haben und der Kunde sich fragt, was er bei dem soeben erteilten Auftrag im fünf- bis sechsstelligen Bereich mit einem ein Euro fünfzig Schreibgerät anfangen soll? Und nicht zu vergessen, die letzten 3 Kartons mit 150 Metallkugelschreibern, die nicht mehr schreiben, weil die Minen nach 5 Jahren im Schrank neben der Heizung ausgetrocknet sind.
Merchandise kann mehr – Lassen Sie uns über Ihre Branche und Zielgruppen sprechen!
Präsente können die 35 EUR-Grenze überschreiten
An dieser Stelle sollte kurz klargestellt werden: Wer glaubt allen Ernstes daran, mit einen 35 Euro Artikel einen Auftrag zu ergattern? Und wenn der Beschenkte das Präsent ausschließlich betrieblich / beruflich nutzen kann, können die 35 Euro weit überschritten werden und die Kosten hierfür sogar als Betriebsausgaben verbucht werden. Der Form halber: Es handelt sich hier um keine steuerrechtliche Beratung, sondern lediglich um einen Hinweis auf die Einkommenssteuerrichtlinie 4.10. Abs. 2 Satz 4 EStR.
Compliance hin oder her – zum Gewinnen bedarf es keiner Präsente.
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